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Adressauskünfte
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geben die Einwohnerdienste einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:
Auskunft ohne Interessennachweis
(gem. §18 Abs. 1 MERG sowie §16 lit. a IDG)
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
- CHF 15.00
Auskunft erweitert, mit Interessennachweis
(gem. §18 MERG sowie §16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG)
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort
- CHF 30.00
Anfragen sind schriftlich an die Abteilung Allgemeine Verwaltung (Einwohnerkontrolle) zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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