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Baubewilligungen

 

Baugesuch

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchformulare bis zur Entscheidungsreife durch die Kommission Bau oder den Gemeinderat ab. Weiter werden Mutations-, Heizungs- und Liftbewilligungen erteilt.

Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchformulare können Sie über folgenden Link der kantonalen Seite beziehen bzw. ausfüllen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Architekten und Bauherren werden in der Anwendung der Bau- und Zonenordnung, des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie bezüglich allfälliger Auflagen aus Quartier- und Gestaltungsplänen und bei allgemeinen baurechtlichen Fragen beraten.

 

Bauauschreibung / Rekursmöglichkeit

Gestützt auf die Bauausschreibung der Gemeinde (Amtliche Publikation auf der Gemeindehomepage und im Amtsblatt) können Interessierte innert 20 Tagen vom Publikationsdatum an schriftlich den baurechtlichen Entscheid (Baubewilligung, Bauverweigerung) verlangen. Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids und allenfalls Folgeentscheide erfolgt gegen eine einmalige Gebühr.

Gegen den baurechtlichen Entscheid kann innert 30 Tagen Rekurs beim Baurekursgericht Zürich eingereicht werden. Wer das Zustellbegehren nicht verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die im Rekursfall unterliegende Partei hat die Kosten zu tragen.
 

Baubewilligungsgebühren

Grundsätzlich ist der Bauherrschaft sämtlicher Aufwand für das Bewilligungsverfahren und die Baukontrolle zu verrechnen. Bei Erteilung der Baubewilligung wird ein Kostenvorschuss in der Höhe des mutmasslichen Aufwandes erhoben. Nach der Schlussabnahme wird der effektive Aufwand errechnet und nach Massgaben des geleisteten Kostenvorschusses eine Vergütung rückerstattet oder die Kosten des Mehraufwandes erhoben. Rückzahlungsbeträge werden nicht verzinst. In begründeten Fällen kann die Kommission Bau oder der Gemeinderat Begutachtungen von Bauvorhaben durch Fachberatungsbüros einholen oder Spezialgutachten erstellen lassen. Der Aufwand für Begutachtungen wird verrechnet.

Weitere Informationen zu den Baubewilligungsgebühren erhalten Sie in der Gebührenverordnung und im Gebührentarif der Gemeinde Mönchaltorf.

 

Baukontrolle

Die Ausführung bewilligter Bauten muss gemäss geltenden gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert werden. In geeigneten Abständen wird deshalb geprüft, ob die Bauarbeiten den Vorschriften und Plänen entsprechen. Baubeginn, Bauvollendung und die wesentlichen Zwischenstände wie z.B. Schnurgerüst, Rohbauvollendung, Bezugsbereitschaft sind durch die Bauherrschaft oder den Bauverantwortlichen anzuzeigen. Die Meldungen müssen rechtzeitig erfolgen, damit eine Überprüfung der Bauarbeiten mit der Baubewilligung möglich ist. Die Baukontrollen können Sie der Bauverwaltung oder unter folgendem Kontakt in Auftrag geben:

Ingenieurbüro Bünzli
Zürichstrasse 117c
8123 Ebmatingen

Tel: 044 980 20 90
info@ib-ag.ch
www.ib-ag.ch

Name
Allgemeine Bedingungen zur Baubewilligung (PDF, 84.3 kB) Download 0 Allgemeine Bedingungen zur Baubewilligung
Einfriedungen Pflanzungen (PDF, 542.95 kB) Download 1 Einfriedungen Pflanzungen
Farbveränderung Fassaden (PDF, 50.14 kB) Download 2 Farbveränderung Fassaden
Leitfaden Baubewilligungen (PDF, 354.08 kB) Download 3 Leitfaden Baubewilligungen
Merkblatt Baubewilligungen (PDF, 317.32 kB) Download 4 Merkblatt Baubewilligungen
Merkblatt Wintergarten (PDF, 209.45 kB) Download 5 Merkblatt Wintergarten
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