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Amtliche Vermessung

Bild einer amtlichen Vermessung auf einer Baustelle

 

Dokumentation des Grundeigentums

Die amtliche Vermessung dokumentiert laufend das Grundeigentum, indem sie Grundstücksgrenzen definiert, sowie Gebäudestandorte, Gewässerläufe oder Waldränder erfasst und nachführt. Mit dem Schutz des Grundeigentums leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit in unserem Land.

Die amtliche Vermessung bildet zudem eine wichtige Grundlage für nahezu alle Bereiche, in denen räumliche Informationen gefragt sind (Bauvorhaben, Raumplanung, Rettungsdienste, Landwirtschaft, Tourismus etc.) und ist daher Basis von geografischen Informationssystemen (GIS).

Zuständig für die amtliche Vermessung in der Gemeinde Mönchaltorf und verantwortlicher Nachführungsgeometer ist die Ingesa AG, Wetzikon.

Ingesa AG
Guyer-Zeller-Strasse 27
8620 Wetzikon ZH
+41 44 934 33 88
wetzikon@ingesa.ch

 

Öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)

Die öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) werden im ÖREB-Kataster verwaltet. Der ÖREB-Kataster im Kanton Zürich umfasst 20 Themen (u.a. Nutzungszonen, Grundwasserschutzzonen, Baulinien, Gewässerabstands- und Waldabstandslinien sowie Waldgrenzen). Als Katasterbearbeiterorganisation (KBO) ist die Ingesa AG, Wetzikon, in der Gemeinde Mönchaltorf für die Erfassung und Nachführung der ÖREB-Themen zuständig.

 

Katasterpläne

Die können Katasterpläne direkt bei der Ingesa AG, Wetzikon bestellen.

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