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Raumplanungsordnung

 

Die Raumplanung sorgt für die haushälterische Bodennutzung und die geordnete Besiedlung des Kantons. Massgebend ist dabei die gewünschte räumliche Entwicklung, welche im kantonalen Raumordnungskonzept verankert ist.

Zur Raumplanung gehören

  • die Richtplanung (Erfüllung der gesetzlichen Vorlagen von Bund und Staat)
  • die Nutzungsplanung (Vollzug der Massnahmen als Folge der durch die übergeordnete Planung erforderlichen Festlegungen und Anpassungen)
  • die Quartier- und Gestaltungspläne (erstellen und vollziehen der Quartierpläne)
  • die Geographischen Informationssysteme (GIS)
  • die Betreuung des Leitungsinformationssystems (LIFOS)
  • die Betreuung des Strassen- und Liegenschaftsverzeichnisses

Weitere Informationen zur Raumplanung im Kanton Zürich finden Sie hier.

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