Hauptinhalt

Quellensteuer

Bild eines Ordners mit der Aufschrift

 

Wer wird quellenbesteuert?

Unter folgenden Voraussetzungen werden Ihre Einkünfte quellenbesteuert:

Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich
Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer weder die Niederlassungsbewilligung C haben noch mit einer Person verheiratet sind, welche die Niederlassungsbewilligung C oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt und für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz erwerbstätig sind.

Personen mit Ansässigkeit im Ausland  

  • Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Wochenaufenthalterstatus im Kanton Zürich für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz erwerbstätig sind;
  • wenn Sie ohne Wochenaufenthalterstatus in der Schweiz als Arbeitnehmer (z. B. Grenzgänger) für einen Arbeitgeber mit Sitz im Kanton Zürich erwerbstätig sind;
  • wenn Sie ohne Wochenaufenthalterstatus in der Schweiz im Rahmen des internationalen Verkehrs für einen Arbeitgeber mit Sitz im Kanton Zürich erwerbstätig sind;
  • wenn Sie einen geldwerten Vorteil aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen von einem Leistungsschuldner mit Sitz im Kanton Zürich realisieren;
  • wenn Sie ein Verwaltungsratshonorar von einer juristischen Person mit Sitz im Kanton Zürich erhalten;
  • wenn Sie als Sportler, Künstler oder Referent vom Veranstalter mit Sitz in der Schweiz eine Gage für einen persönlichen Auftritt im Kanton Zürich erhalten;
  • wenn Sie von einer Vorsorgeeinrichtung mit Sitz im Kanton Zürich Renten oder Kapitalleistungen aus Vorsorge erhalten (2. Säule und Säule 3a);
  • wenn Sie von einem Leistungsschuldner mit Sitz in der Schweiz Zinszahlungen erhalten, die durch ein im Kanton Zürich gelegenes Grundstück grund- oder faustpfandrechtlich gesichert sind.

Weitere Informationen zu den Quellensteuern finden Sie hier.

Name
Informationsblatt für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende im Kanton Zürich (PDF, 163.93 kB) Download 0 Informationsblatt für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende im Kanton Zürich
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt