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Friedensrichteramt
Das Friedensrichteramt gibt Auskunft und informiert über die Möglichkeiten in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Der Auftrag und die Dienstleistungen des Friedensrichteramtes umfassen:
- Geldforderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- erbrechtliche Klagen
- vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
- Nachbarschaftsklagen
- Stockwerk- und Miteigentümerklagen
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Verfahren nach dem Datenschutzgesetz
- Schadenersatz- und Genugtuungsklagen aus strafbaren Handlungen oder Unfällen
- handelsrechtliche Streitigkeiten
Die Friedensrichterin vermittelt zudem bei Konflikten zwischen Personen und/oder Firmen. Zusammen mit den Beteiligten wird versucht, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Der Friedensrichter führt die Streitparteien im Schlichtungsverfahren zu einer gemeinsam erarbeiteten Lösungsvereinbarung. Er hilft die erstarrten Fronten zwischen den Parteien aufzuweichen und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Das Ziel dieser Vermittlung ist die Konfliktbereinigung durch einen Konsens, den jede Partei als fair annehmen kann. Die Eigenverantwortlichkeit wird gross geschrieben. Die Parteien treffen ihre Entscheidungen selbst. Eine Einigungsverfügung wird erstellt.
Sind die Parteien zu keinem Entscheid bereit, kann die Friedensrichterin ihnen einen Entscheidvorschlag (max. CHF 10'000 Streitwert) anbieten, der bei Stillschweigen der Parteien rechtskräftig und einem vollstrecktem Entscheid gleichgestellt ist.
Bis zu einem Streitwert von CHF 2'000 kann die Friedensrichterin nach gescheitertem Schlichtungsverfahren, auf Antrag der klagenden Partei, einen Entscheid fällen.
Sind all die Schlichtungsversuche gescheitert, erteilt die Friedensrichterin der klagenden Partei die Klagebewilligung zur Einreichung an das Gericht.
Nach telefonischer Vereinbarung gibt die Friedensrichterin gerne weitere Auskünfte, Informationen und Hilfestellung und vereinbart bei Bedarf Besprechungstermine.
Link zu Online Formularen: https://www.vfzh.ch/formulare
Link zu weiteren Informationen: https://www.gerichte-zh.ch/themen.html
Friedensrichteramt Mönchaltorf
Christina Staub Tanner
Hänslerstrasse 2
8617 Mönchaltorf
Tel. 044 311 40 60
friedensrichteramt@moenchaltorf.ch
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung