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Baugesuchsformular Solaranlagen

Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern und – in Bauzonen – an Fassaden (bei Einfamilienhäusern und Gebäuden bis maximal 11 Metern Höhe) können grundsätzlich immer im Meldeverfahren erstellt werden. Ebenso im Meldeverfahren erstellt werden können freistehende Solaranlagen bis zu einer Fläche von 20 Quadratmetern in Bauzonen sowie flächenmässig unbeschränkt in Industrie- und Gewerbezonen.

Ausnahmen:
Bewilligungspflichtig sind Solaranlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.

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