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Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung gilt für diese Personen:

  • Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
  • Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
  • Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt. 
  • Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
  • Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).

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