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Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung gilt für diese Personen:
- Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
- Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
- Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
- Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
- Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung / Einwohnerkontrolle | 044 949 40 10 | einwohnerkontrolle@moenchaltorf.ch |
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