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Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung gilt für diese Personen:

  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
  • Wir sind eine ausländische Familie.
  • Ich bin Ausländerin oder Ausländer und ich bin nicht verheiratet.
  • Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
  • Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
  • Ich lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Ich lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.

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