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Ordentliche Einbürgerung
Die ordentliche Einbürgerung gilt für diese Personen:
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
- Wir sind eine ausländische Familie.
- Ich bin Ausländerin oder Ausländer und ich bin nicht verheiratet.
- Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
- Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
- Ich lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
- Ich lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung / Einwohnerkontrolle | 044 949 40 10 | einwohnerkontrolle@moenchaltorf.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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