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Erdwärmenutzungsbewilligung Gesuch

Für die Erstellung von Anlagen zur Erdwärmenutzung mit Sonden ist  immer eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) gemäss Bauverfahrensverordnung (BVV 5.5.1) erforderlich.

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.

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