Hauptinhalt

Reklamegesuch

Reklameanlagen und andere Aussenwerbungen wie Leuchtschriften, Schilder, Tafeln, Leuchtkästen, Megaposter, Plakate usw. bedürfen einer Bewilligung gemäss § 309 Abs. 1 lit. m Planungs- und Baugesetz (PBGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).

Aktionen

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon