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Ein- und Auszugsanzeige (Mieterwechsel) Hauseigentümer / Verwaltungen
Vermietende, Liegenschaftenverwaltungen und Logisgebende haben den Ein - und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmern den Einwohnerdiensten zu melden. Grundlage der Meldepflicht ist § 8 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) vom 11. Mai 2015.
Diese Meldung muss innert 14 Tagen ab Eintritt des zu meldenden Ereignisses elektronisch vorgenommen werden.
Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung / Einwohnerkontrolle | 044 949 40 10 | einwohnerkontrolle@moenchaltorf.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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