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Grundstückgewinnsteuererklärung
Der Fachbereich Steuern ist für die Veranlagung und Bezug der Grundstückgewinnsteuer zuständig. Die Grundstückgewinnsteuern werden durch den Ausschuss Steuern festgesetzt.
Hier geht es zum Online Formular für die Grundsteuern:
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 949 40 18 | steuern@moenchaltorf.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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