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Friedhof Räbacher

Bild neues Gemeinschaftsgrab Friedhof Räbacher

 

Informationen im Zusammenhang mit Todesfällen und der Bestattung finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bestattungen" des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung/Einwohnerkontrolle.

 

Bepflanzung der Gräber

Es kann ein Grabpflegevertrag über maximal 20 Jahre abgeschlossen werden. Der Vertrag kann direkt nach der Bestattung abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, den Grabpflegevertrag erst später für eine kürzere Dauer abzuschliessen. Zum Beispiel, wenn die Grabpflege zu beschwerlich wird oder die Angehörigen wegziehen und die Pflege zeitlich nicht mehr möglich ist.

Die Gebühren für die gesamte Vertragsdauer betragen:

Urnengrab - für die Dauer von 20 Jahren CHF 3'600
Erdgrab - für die Dauer von 20 Jahren CHF 4'000

Verträgen mit kürzeren Dauern wird diese Gebühr pro rata der verbleibenden Jahre festgelegt.

 

Die Gebühr ist bei Abschluss des Grabpflegevertrags zu bezahlen.
Die Bepflanzung der Grabstätten mit einem Grabpflegevertrag erfolgt im Frühling und Herbst durch das Werkpersonal.

 

Grabarten

Folgende Grabarten stehen auf dem Friedhof Räbacher zur Verfügung:

  • Reihengräber Erdbestattung
  • Kinderreihengräber Erdbestattung und Urnen (bis zum 12. Lebensjahr)
  • Urnenreihengräber
  • Urnenplattengräber
  • Gemeinschaftsgrab für Aschenbeisetzungen in der Gemeinschaftsurne
    (mit oder ohne Namensbezeichnung)
  • Sternenkindergräber für Fehl- oder Totgeburten

 

Grabesruhe / Gräberräumung

Die Grabesruhe für Reihengräber (Einzelgräber) beträgt 20 Jahre.

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
620.11 Gebührentarif Gemeinde Mönchaltorf 1. Januar 2024
880.1 Friedhof- und Bestattungsverordnung 1. Januar 2018