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Friedhof Räbacher
Informationen im Zusammenhang mit Todesfällen und der Bestattung finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bestattungen" des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung/Einwohnerkontrolle.
Bepflanzung der Gräber
Es kann ein Grabpflegevertrag über maximal 20 Jahre abgeschlossen werden. Der Vertrag kann direkt nach der Bestattung abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, den Grabpflegevertrag erst später für eine kürzere Dauer abzuschliessen. Zum Beispiel, wenn die Grabpflege zu beschwerlich wird oder die Angehörigen wegziehen und die Pflege zeitlich nicht mehr möglich ist.
Die Gebühren für die gesamte Vertragsdauer betragen:
Urnengrab - für die Dauer von 20 Jahren | CHF 3'600 |
Erdgrab - für die Dauer von 20 Jahren | CHF 4'000 |
Verträgen mit kürzeren Dauern wird diese Gebühr pro rata der verbleibenden Jahre festgelegt. |
Die Gebühr ist bei Abschluss des Grabpflegevertrags zu bezahlen.
Die Bepflanzung der Grabstätten mit einem Grabpflegevertrag erfolgt im Frühling und Herbst durch das Werkpersonal.
Grabarten
Folgende Grabarten stehen auf dem Friedhof Räbacher zur Verfügung:
- Reihengräber Erdbestattung
- Kinderreihengräber Erdbestattung und Urnen (bis zum 12. Lebensjahr)
- Urnenreihengräber
- Urnenplattengräber
- Gemeinschaftsgrab für Aschenbeisetzungen in der Gemeinschaftsurne
(mit oder ohne Namensbezeichnung) - Sternenkindergräber für Fehl- oder Totgeburten
Grabesruhe / Gräberräumung
Die Grabesruhe für Reihengräber (Einzelgräber) beträgt 20 Jahre.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Liegenschaften | 044 949 40 22 | liegenschaften@moenchaltorf.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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620.11 | Gebührentarif Gemeinde Mönchaltorf | 1. Januar 2024 |
880.1 | Friedhof- und Bestattungsverordnung | 1. Januar 2018 |