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Öffentlichkeitsprinzip
Das im Kanton Zürich geltende Öffentlichkeitsprinzip will das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent gestalten.
Aktive Informationspolitik
Dazu verpflichtet es einerseits die Gemeindebehörden und -verwaltung, von sich aus mit Information von allgemeinem Interesse an die Öffentlichkeit zu gelangen und damit eine aktive Informationspolitik zu betreiben.
Information auf Gesuch
Anderseits gibt es jeder Person grundsätzlich das Recht auf Zugang zu den bei der Gemeindebehörden oder -verwaltung vorhandenen Information. Es kann ein Gesuch an die zuständige Stelle eingereicht werden, welche verpflichtet ist, solche Gesuche zu beantworten.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen unter Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 044 949 40 10 | kanzlei@moenchaltorf.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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160.2 | Verzeichnis der Informationsbestände (*) | 15. September 2022 |
170.11 | Informationskanäle Gemeinde Mönchaltorf (*) | 1. März 2024 |
170.12 | Informationskanäle Schule Mönchaltorf (*) | 1. März 2024 |
170.2 | Gemeinderatsbeschluss betreffend die Neuregelung des Amtlichen Publikationsorgans | 1. Januar 2018 |
170.6 | Kooperationsvertrag mit Lüthi Lokalmedien GmbH | 1. Juli 2024 |